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Kriminologischer Dienst für den Justizvollzug im Land Bremen

Der Kriminologische Dienst ist für die Forschung im bremischen Justizvollzug zuständig und versteht sich als Bindeglied zwischen Praxis und Wissenschaft. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem die Evaluation und Weiterentwicklung von vollzuglichen Maßnahmen im bremischen Justizvollzug. Der Kriminologische Dienst genehmigt und berät externe Forschungsanliegen (§ 93 BremStVollzG, § 97 BremJStVollzG) und trägt zur Aus- und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizvollzuges bei.

Aktuelle Projekte

  • Evaluation des Jugendstrafvollzugs
  • Bundeseinheitliche Erhebung zur stoffgebundenen Suchtproblematik im Justizvollzug
  • Kriminologische Begleitung und Evaluation der Diagnostik Vollzugsplanung gemäß §§ 7, 8 BremStVollzG
  • Erfassung / Auswertung kriminologischer Forschungsergebnisse für die Aus-, Fort- und Weiterbildung
  • Kontaktpflege / Austausch / Zusammenarbeit mit Einrichtungen der kriminologischen Forschung

Genehmigung von Forschungsvorhaben

Wenn Sie im Rahmen eines wissenschaftlichen Forschungsvorhabens (Bachelor-, Masterarbeit, Dissertation, Forschungsprojekt) direkt im Vollzug Daten erheben wollen, wenden Sie sich an den Kriminologischen Dienst.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Beschreibung des Vorhabens (Formular: Beschreibung des Vorhabens) (pdf, 112.6 KB)
  • Eine Betreuungsbestätigung durch die Universität bzw. Hochschule
  • Die Erklärung, dass nach Abschluss des Forschungsvorhabens die Abschlussarbeit bzw. der Forschungsbericht in einer Ausfertigung der Senatorin für Justiz und Verfassung überlassen wird

Die Genehmigung Ihres Vorhabens erfolgt dann in zwei Schritten:

  1. Zuerst prüft der Kriminologische Dienst den Forschungsantrag
  2. Wenn Ihr Forschungsvorhaben genehmigt wird, prüft die Justizvollzugsanstalt, ob Ihr Vorhaben realisierbar ist

Kontakt

Dr. Alexander Vollbach
Abteilung 4: Justizvollzug, Soziale Dienste der Justiz, Alternativen zum Freiheitsentzug
Kriminologischer Dienst
Der Senator für Justiz und Verfassung
Richtweg 16-22
28195 Bremen
Telefon: 0421-361-14160; Telefax: 0421-361-2584
E-Mail: alexander.vollbach@justiz.bremen.de