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Justizvollzug

Gebäude mit vergitterten Fenstern, es liegt Schnee davor. Oben im Bild sieht man blauen Himmel
Gebäude der Justizvollzugsanstalt in Bremerhaven

Im Bereich des Justizvollzuges nimmt die Senatorin für Justiz und Verfassung die Funktion einer Aufsichtsbehörde wahr. Hierzu gehören insbesondere

  • Organisation des Strafvollzuges (Konzept, Sicherheit, Personal, Bau)
  • Aufsicht über den Justizvollzug
  • Haushaltscontrolling
  • Rechtsangelegenheiten des Justizvollzugs
  • Gesetzgebung auf dem Gebiet des Justizvollzugs
  • Aus- und Fortbildung der Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes
  • Schulische und berufliche Aus- und Fortbildung der Gefangenen.

In den Bereich des Justizvollzugs fällt nicht nur die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe, sondern auch die Untersuchungshaft, Ersatzfreiheitsstrafe, der Jugendarrest sowie die Erzwingungs- und Ordnungshaft.

Die einzige Justizvollzugsanstalt im Lande Bremen umfasst zwei Standorte, einen in Bremen und einen in Bremerhaven.
Dort werden in sieben Vollzugs- und vier Fachabteilungen sowie der Teilanstalt Jugendvollzug insgesamt 731 Haftplätze vorgehalten. Die Kapazität wurde wegen umfangreicher laufender Sanierungs- und Renovierungsarbeiten vorübergehend auf 717 festgelegt, dies ist also auch die aktuelle Kapazität. Zurzeit sind 370 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der JVA Bremen beschäftigt.

Die Zuständigkeiten und Vollstreckung der einzelnen Vollzugsarten können Sie dem Vollstreckungs- und Einweisungsplan für das Land Bremen vom 31.01.2013 (pdf, 238.9 KB) entnehmen.