In Bremen tritt an die Stelle der in anderen Ländern nach dem Beratungshilfegesetz möglichen Beratungshilfe durch Rechtsanwälte die öffentliche Rechtsberatung.
Die öffentliche Rechtsberatung wird von der Arbeitnehmerkammer im Auftrag der Freien Hansestadt Bremen durchgeführt.
Beraten werden alle Ratsuchenden, die im Lande Bremen wohnen, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt und die keinen anderweitigen Anspruch auf eine kostenlose Rechtsberatung haben.
Schuldner, die beim Insolvenzgericht (Amtsgerichte Bremen und Bremerhaven) einen Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens stellen wollen, müssen zuvor eine außergerichtliche Schuldenbereinigung versuchen. Mit einem Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens muß dem Insolvenzgericht eine Bescheinigung über den Versuch einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung vorgelegt werden, die von einer als geeignet anerkannten Stelle ausgestellt ist.
Hilfe und Unterstützung von Opfern nach einer Tat ist der Bremischen Landesregierung ein besonderes Anliegen. Viele Opfer einer Straftat fühlen sich hilflos und alleingelassen. Sie haben viele Fragen und wissen nicht, an wen Sie sich wenden sollen. Wichtige professionelle Ansprechpartner und entsprechende Beratungsangebote können Sie hier finden:
Für Bremen
Für Bremerhaven
„Eine kompetente Beratung und Begleitung sind wichtig für das spätere Anerkennungsverfahren“, das hebt der Bremer Bürgermeister Jens Böhrnsen hervor im Vorwort der Broschüre „Beratung zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Wer macht was? ... in Bremen und Bremerhaven“. Die Broschüre gibt einen Überblick über die Beratungsangebote in Bremen und Bremerhaven. Erarbeitet und herausgegeben wurde sie vom „Runden Tisch Anerkennung“.
Die Broschüre zum Download (pdf, 3.9 MB)finden Sie hier.
Hrsg: IQ Netzwerk Bremen, Paritätisches Bildungswerk, Landesverband Bremen e.V., 2012