Die Justiz als dritte Gewalt im Staat bietet eine Reihe von interessanten und vielseitigen Tätigkeiten. Neben den klassischen Berufen wie Richter*in und Staatsanwält*in gehören dazu viele andere Professionen einschließlich der Tätigkeit im Justizvollzug. Die Berufe stellen wir Ihnen auf dieser Seite genauer vor - von A bis Z.
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Für Anfragen zu Praktika während des Studiums oder in der Schulzeit bei der Senatorin für Justiz und Verfassung, also im Justiz-Ministerium der Freien Hansestadt Bremen, wenden Sie sich gerne an office@justiz.bremen.de. Wir prüfen dann, ob wir Kapazitäten frei haben und melden uns bei Ihnen. Anfragen für ein Praktikum in anderen Häusern, zum Beispiel bei den Gerichten, platzieren Sie bitte direkt dort.
Die Amtsanwält*innen sind als Beamt*innen des gehobenen Justizdienstes in den Staatsanwaltschaften tätig. Sie sind anstelle der Staatsanwält*innen für die Strafverfolgung und die Vertretung der Staatsanwaltschaft vor Gericht in den Verhandlungen der (Einzel-)Strafrichter bei den Amtsgerichten zuständig.
Die Amtsanwält*innen erhalten eine Besoldung nach der Besoldungsordnung A (Besoldungsgruppen A 12 bis A 14 einschließlich Amtszulage).
Voraussetzung für die Berufung als Amtsanwält*in ist die bestandene Rechtspfleger-Prüfung und das erfolgreiche Absolvieren einer 15-monatigen Zusatzausbildung. Die Zulassung zu dieser Zusatzausbildung erfolgt für das Land Bremen durch die Generalstaatsanwältin in Bremen.
Die Aufgaben der Bewährungshelfer*innen sind ausführlich auf der Internetseite der Sozialen Dienste der Justiz dargestellt.
Voraussetzung für eine Tätigkeit in diesem Berufsfeld ist ein Studium des Sozialwesens mit anschließendem einjährigem Praktikum zur Erlangung der staatlichen Anerkennung.
Die Bewährungshelfer*innen erhalten als Angestellte eine Vergütung nach den tarifrechtlichen Vorschriften (TV-L) bzw. ggf. im Beamtenverhältnis eine Besoldung nach der Besoldungsordnung A (Besoldungsgruppen A 9 bis A 13).
Die Gerichtsvollzieher*innen sind Beamt*innen der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt (ehemals mittlerer Dienst) und selbständig mit der Zwangsvollstreckung von zivilgerichtlichen Urteilen und sonstigen Vollstreckungstiteln betraut. Sie führen insbesondere die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen einschließlich der Versteigerungen durch und nehmen die eidesstattlichen Versicherungen der Schuldner ab.
Dienstvorgesetzte der Gerichtsvollzieher*innen sind die Leiter*innen der Amtsgerichte. Die Gerichtsvollzieher*innen sind aber räumlich nicht bei den Amtsgerichten untergebracht, sondern unterhalten ein eigenständiges Büro.
Voraussetzung für die Ernennung als Gerichtsvollzieher*in ist die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Justizfachangestellte*r oder eine sonstige adäquate Berufsausbildung insbesondere im juristischen oder kaufmännischen Bereich sowie eine 18-monatigen Zusatzausbildung. Die Zulassung zu dieser Zusatzausbildung erfolgt für das Land Bremen durch das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen.
Die Gerichtsvollzieher*innen werden nach der Besoldungsordnung A besoldet (Besoldungsgruppen A 8 bis A 9 einschließlich Amtszulage). Sie erhalten daneben eine Erstattung ihrer Bürokosten und sonstiger Auslagen sowie einen Anteil an den vereinnahmten Gebühren.
Die Justizfachangestellten sind in den Service-Einheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften tätig. Sie kümmern sich um die Organisation im Büro und arbeiten dabei eng mit Richter*innen , Staatsanwält*innen sowie Rechtspfleger*innen zusammen. Sie erstellen z. B. Ladungen zu Gerichtsterminen und beantworten Anfragen von Bürger*innen sowie Rechtsanwält*innen zu Verfahren. Die Tätigkeit erfordert also Interesse am Umgang mit Menschen und Organisationsgeschick.
Die Justizfachangestellten erhalten eine Vergütung nach den tarifrechtlichen Vorschriften (TV-L). Die Beamt*innen dieser Berufsgruppe werden nach der Besoldungsordnung A besoldet (Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 einschließlich Amtszulage).
Die Justizfachangestellten durchlaufen eine dreijährige Ausbildung. Die Einstellung von Auszubildenden wird für das Land Bremen durch das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen vorgenommen. Einstellungsvoraussetzung ist ein Realschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand. Termin für die Einstellung ist regelmäßig im Spätsommer eines Jahres. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen.
Eine Einstellung als Auszubildende*r im Beamtenverhältnis für den mittleren Justizdienst wird im Land Bremen aktuell nicht vorgenommen.
Die Justizwachtmeister*innen sind Beamt*innen der Laufbahngruppe 1, erstes Einstiegsamt (ehemals einfacher Dienst). Sie sind für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung bei den Gerichten verantwortlich, insbesondere für die Sicherung der Hauptverhandlungen und sonstigen Sitzungen der Gerichte einschließlich der Vorführung und Beaufsichtigung von Gefangenen. In der Gerichtseingangsstelle erteilen sie Auskünfte an Besucher und führen ggf. Einlasskontrollen durch. Sie sind darüber hinaus auch für den Postbetrieb und Aktentransport zuständig.
Einstellungsvoraussetzung sind ein Hauptschulabschluss sowie eine gute körperliche Verfassung. Vor der Verbeamtung erfolgt in der Regel eine Einstellung als Justizangestellte*r. Einstellungsbehörde ist für das Land Bremen das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen. Nähere Informationen finden Sie beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen.
Die Justizwachtmeister*innen werden nach der Besoldungsordnung A besoldet (Besoldungsgruppen A 4 bis A 7). Hierzu gehören auch spezifische Zulagen.
Beamt*innen im Justizvollzugsdienst unterstützen die Gefangenen dabei, künftig ein Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten führen zu können, und gewährleisten in einer Justizvollzugsanstalt den sicheren Strafvollzug.
Mit Beginn der Ausbildung werden die ausgewählten Bewerber*innen unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Hauptsekretäranwärter*in im Justizvollzugsdienst ernannt. Die Ausbildung erfolgt im zweijährigen Vorbereitungsdienst und schließt mit der entsprechenden Laufbahnprüfung ab.
Nach der Ausbildung und den bestandenen Abschlussprüfungen werden Sie in ein Beamtenverhältnis auf Probe übernommen und nach Besoldungsgruppe A 8 bezahlt. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Nach Feststellung der Bewährung kann die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfolgen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Justizvollzugsanstalt Bremen.
Rechtspfleger*innen sind als Beamt*innen des gehobenen Justizdienstes in vielen verschiedenen Rechtsgebieten in den Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Haupteinsatzgebiet ist die sogenannte freiwillige Gerichtsbarkeit bei den Amtsgerichten. Daneben sind sie für die Aufgaben der Strafvollstreckung bei den Staatsanwaltschaften zuständig und werden darüber hinaus mit Management-Aufgaben in der Leitung von Gerichten und Staatsanwaltschaften betraut.
Rechtspfleger*innen werden nach der Besoldungsordnung A besoldet (Besoldungsgruppen A 9 bis A 13 einschl. Amtszulage).
Sie durchlaufen eine dreijährige Ausbildung (Fachhochschulstudium). Die Einstellung von Auszubildenden wird durch das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen vorgenommen. Voraussetzung für die Einstellung als Auszubildende*r ist die Hochschul- oder Fachhochschulreife. Die Einstellungen werden regelmäßig im Spätsommer eines Jahres vorgenommen. Nähere Informationen finden Sie beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen.
Richter*innen ist nach der Verfassung die Rechtsprechung anvertraut, die durch die Bundesgerichte und die Gerichte der Länder ausgeübt wird. Richter*innen sind sachlich und persönlich unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Die Besoldung erfolgt nach der Besoldungsordnung R (ab Besoldungsgruppe R 1).
Einstellungsvoraussetzung ist die Befähigung zum Richteramt entsprechend den Vorschriften des Deutschen Richtergesetzes. Sie wird durch das erfolgreiche Absolvieren eines rechtswissenschaftlichen Universitätsstudium sowie eines sich daran anschließenden zweijährigen Vorbereitungsdienstes (Referendariat) erworben. Weitere Einzelheiten zur Ausbildung finden Sie auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen.
Das Verfahren zur Einstellung von Richter*innen sowie Staatsanwält*innen ist in einer Allgemeinen Verfügung des Senators für Justiz und Verfassung (pdf, 28.2 KB) geregelt.
Falls entsprechende Stellen zu besetzen sind, werden die Ausschreibungen unter www.karriere.bremen.de und im Beiblatt zum Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht.
Staatsanwält*innen obliegt die Strafverfolgung. Sie leiten das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, erheben die Anklage und vertreten sie in der Hauptverhandlung vor Gericht. Die Staatsanwält*innen unterliegen dem Legalitätsprinzip - das bedeutet, sie sind nach der Strafprozessordnung verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, soweit zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Die Staatsanwält*innen unterliegen der Weisungsbefugnis ihrer Vorgesetzten.
Einstellungsvoraussetzung ist, genauso wie für die Richter*innen, die Befähigung zum Richteramt. Auch die Besoldung erfolgt in gleicher Weise wie für die Richter*innen nach der Besoldungsordnung R.
Das Verfahren zur Einstellung von Richter*innen sowie Staatsanwält*innen ist in einer Allgemeinen Verfügung des Senators für Justiz und Verfassung (pdf, 28.2 KB) geregelt.
Falls entsprechende Stellen zu besetzen sind, werden die Ausschreibungen unter www.karriere.bremen.de und im Beiblatt zum Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht.