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Abteilung 4 – Justizvollzug, Soziale Dienste der Justiz, Alternativen zum Freiheitsentzug

Die Abteilung 4 ist insbesondere die mit dem Justizvollzug und den Sozialen Diensten der Justiz betraute Abteilung des Justizressorts. Zu den Aufgaben der Abteilung gehören:

  • Die Dienst- und Fachaufsicht über die Justizvollzugsanstalt Bremen und die Sozialen Dienste der Justiz
  • Grundsatzfragen des Justizvollzuges und der Vollzugsplanung
  • Gesetzgebung und untergesetzliche Vorschriften über den Justizvollzug
  • Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Straffälligenhilfe
  • Qualifizierung des Vollzugspersonals
  • Eingaben und Petitionen von Gefangenen, Straffälligenqualifizierung
  • Förderprogramme, länderübergreifende und internationale Zusammenarbeit im Justizvollzug
  • Kriminologischer Dienst

Die Senatorin für Justiz und Verfassung erarbeitet und definiert die strategischen Ziele des Justizvollzuges. Dessen Aufgabe ist es, die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen. Der Justizvollzug dient dem Ziel, die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Sicherheitsgewähr und Resozialisierung stehen in einer engen Beziehung zueinander. Resozialisierung durch Behandlung ist ein Garant für den bestmöglichen Schutz der Gesellschaft.
Die Abteilung 4 der Senatorin für Justiz und Verfassung steht in der Verantwortung, auch in Zeiten der Haushaltskonsolidierung und einer sich wandelnden Sicherheitslage die sichere Unterbringung der Gefangenen und eine den Bedürfnissen des Einzelnen angemessene Behandlung mit einem gleichbleibend hohen Standard zu gewährleisten.

Gesetzgebung

Der Justizvollzug ist immer auch ein Spiegel der gesellschaftlichen Wirklichkeit. Eine sich wandelnde Gesellschaftsstruktur und eine sich ändernde Sicherheitslage machen es notwendig, vollzugliche Konzepte zu entwickeln, die differenzieren und die dem gesellschaftlichen Wandel gerecht werden. Beispielhaft sind hier die Gruppe der psychisch auffälligen Gefangenen oder der extremistischen Gefangenen zu nennen. Die fortwährende Anpassung des Vollzuges an die gesellschaftlichen Realitäten wird in der Abteilung 4 der Senatorin für Justiz und Verfassung gesteuert. Weiterentwicklungen gesetzlicher Vorgaben und untergesetzlicher Vorschriften, die den Vollzug betreffen, werden hier vorbereitet und umgesetzt. Hierzu gehören auch datenschutzrechtliche Fragen des Justizvollzuges. Das Bremische Strafvollzugsgesetz und die Verwaltungsvorschriften hierzu, das Bremische Jugendstrafvollzugsgesetz und das Bremische Untersuchungshaftvollzugsgesetz sind bei der Senatorin für Justiz und Verfassung erarbeitet worden. Bei der Ausgestaltung des Vollzuges wirkt die senatorische Behörde insoweit als Schnittstelle zur Politik.

Sicherheit

Um die Sicherheit der Bevölkerung ebenso wie die Sicherheit der im Vollzug Tätigen und der Gefangenen zu gewährleisten, verbessert die Abteilung 4 der Senatorin für Justiz und Verfassung fortlaufend die baulich-technischen, administrativ-organisatorischen und sozialen Bedingungen des Justizvollzuges. Namentlich wird der laufende Sanierungsprozess der Justizvollzugsanstalt Bremen und damit die baulich technische Einführung aktueller Sicherheitsstandards – zusammen mit der Abteilung 1 – durch die Abteilung 4 begleitet und verantwortet.

Sicherheitsanalysen und die unterstützende Entwicklung von Sicherheitskonzepten der Justizvollzugsanstalt Bremen sind zentrale Aufgabe der Abteilung 4. Die Zusammenarbeit des Justizvollzuges mit den Sicherheitsbehörden wird in der Abteilung 4 konzeptionell abgestimmt, fortlaufend aktualisiert und einem einheitlichen Handlungsrahmen zugeführt. Sicherheitsbestimmungen werden fortlaufend angepasst und optimiert, um der sich wandelnden Sicherheitslage gerecht zu werden.
Durch länderübergreifende und internationale Zusammenarbeit und Förderprojekte werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Justizvollzuges professionelle Fortbildungsmaßnahmen mit hoher Aktualität und Relevanz ermöglicht. Die Dienst- und Fachaufsicht ist immer auch am Ziel der zu gewährleistenden Sicherheit orientiert. Alle besonderen Vorkommnisse wie zum Beispiel Entweichungen, Suizidversuche oder Haftraumbrände werden der Abteilung 4 gemeldet und hier aufgearbeitet.

Vollzugsgestaltung

Länderübergreifende Verlegungen von Gefangenen, um deren bestmögliche Resozialisierung oder die Sicherheit der Bevölkerung und des Justizvollzuges zu gewährleisten, werden ebenfalls von der Abteilung 4 organisiert. Die Vorbereitung der Entlassung von Gefangenen, das Übergangsmanagement und die entsprechende Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Straffälligenhilfe werden in der Abteilung 4 konzeptionell fortentwickelt und zur Umsetzung vorbereitet. Gleiches gilt für Fragen des Behandlungsvollzuges, der schulischen und beruflichen Aus- und Weiterbildung von Gefangenen und ihrer Integration in den Arbeitsmarkt.

Länderübergreifende und internationale Zusammenarbeit

Die Abteilung 4 der Senatorin für Justiz und Verfassung verantwortet die länderübergreifende und internationale Zusammenarbeit der Freien Hansestadt Bremen mit den Justizverwaltungen anderer Bundesländer, mit den Bundesministerien, im Rahmen europäischer Netzwerke und mit internationalen Partnerorganisationen in Fragen des Justizvollzuges. Hierzu gehören neben der Finanzierung konkreter strafvollzuglicher Projekte durch den Bund oder die Europäische Union insbesondere auch die internationale, nationale und regionale Zusammenarbeit bei arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, bei der Qualifizierung des Vollzugspersonals oder bei Maßnahmen zur Extremismusbekämpfung im Justizvollzug. Landesübergreifende Fachtagungen im Bereich Justizvollzug werden von der Abteilung 4 organisiert und konzeptionell begleitet.

Forschung

Die Abteilung 4 der senatorischen Behörde bei der Senatorin für Justiz und Verfassung unterstützt ebenfalls Forschungsvorhaben zum Justizvollzug.