Sie sind hier:

Justizvollzug

Justizvollzugsanstalt Bremen

Im Bereich des Justizvollzuges nimmt die Senatorin für Verfassung die Funktion einer Aufsichtsbehörde wahr. Hierzu gehören insbesondere

  • Organisation des Strafvollzuges (Konzept, Sicherheit, Personal, Bau)
  • Aufsicht über den Justizvollzug
  • Haushaltscontrolling
  • Rechtsangelegenheiten des Justizvollzugs
  • Gesetzgebung auf dem Gebiet des Justizvollzugs
  • Aus- und Fortbildung der Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes
  • Schulische und berufliche Aus- und Fortbildung der Gefangenen

In den Bereich des Justizvollzugs fällt nicht nur die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe, sondern auch die Untersuchungshaft, Ersatzfreiheitsstrafe, Jugendarrest sowie Erzwingungs- und Ordnungshaft.
Die einzige Justizvollzugsanstalt im Lande Bremen umfasst drei Standorte, zwei in Bremen und einen in Bremerhaven.
Dort werden in sieben Vollzugs- und neun Fachabteilungen sowie der Teilanstalt Jugendvollzug insgesamt 750 Haftplätze vorgehalten. Zurzeit sind 370 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der JVA Bremen beschäftigt.

Die Zuständigkeiten und Vollstreckung der einzelnen Vollzugsarten können Sie dem Vollstreckungs- und Einweisungsplan für das Land Bremen vom 31.01.2013 (pdf, 238.9 KB) entnehmen.