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FAQ zur Planung und Abwicklung von Fortbildungen

Den Fortbildungskalender der Justiz Bremen, das Programm der Deutschen Richterakademie, das Programm des EJTN, die Übersichten der Fortbildungen im Nordverbund und das Programm des AFZ Bremen finden sie auf der Internetseite der Senatorin für Justiz und Verfassung unter Fortbildung - Die Senatorin für Justiz und Verfassung.

Zusätzlich werden die vorgenannten Programme in regelmäßigen Abstanden auf dem Dienstweg an alle Mitarbeitenden übersandt und die Veranstaltungen auf dem Dienstweg ausgeschrieben.

Zunächst ist bei jeder Anmeldung auf die Einhaltung des Dienstweges zu achten. Die Anmeldungen erfolgen in der Regel per E-Mail an die jeweilige Abteilungsleitung oder direkt an das Office-Postfach der eigenen Dienststelle. Bitte informieren Sie sich über den üblichen Ablauf in Ihrer Dienststelle. Ggf. sind entsprechende Anmeldeformulare oder Exceltabellen vollständig auszufüllen. Beachten Sie daher jeweils die entsprechenden Informationen in den Ausschreibungen.

Wenn Sie für eine Fortbildungsveranstaltung ausgewählt wurden, erhalten Sie rechtzeitig vor der Veranstaltung eine schriftliche Einladung auf Ihre dienstliche E-Mailadresse.

Sofern es sich um eine bremische Fortbildungsveranstaltung handelt, die in Bremen stattfindet, haben Sie nichts weiter zu veranlassen.

Handelt es sich jedoch um eine Fortbildung außerhalb Bremens, haben Sie spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung über MIP einen Dienstreiseantrag zu stellen. Die Genehmigung des Dienstreiseantrags ist die Voraussetzung für die Erstattung der Fortbildungsreisekosten und für den Versicherungsschutz während der Fortbildungsreise. Wichtig: In dem Feld „Zweck der Reise“ ist neben den übrigen Angaben unbedingt zu vermerken, dass es sich um eine Fortbildung handelt.

Sofern die Fortbildung in der europäischen Union (z.B. durch die Teilnahme am EJTN-Programm) oder in der Schweiz stattfindet oder Ausflüge dorthin vorgesehen sind, ist die Mitführung einer „A1-Bescheinigung“ als Nachweis für die Fortgeltung der sozialversicherungsrechtlichen Absicherung mit sich zu führen. Die „A1-Bescheinigung“ ist mindestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei Ihrer Personalstelle zu beantragen.

Eine Dienstreise ist in § 2 Absatz 2 des Bremischen Reisekostengesetzes (BremRKG) definiert. Dienstreisen sind Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb des Dienstortes. Die Kosten der Dienstreise sind durch die jeweilige Dienststelle zu tragen.

Fortbildungsreisen sind Reisen, welche nicht zur Erledigung von Dienstgeschäften, sondern zur Wahrnehmung an Fortbildungsmaßnahmen außerhalb Bremens dienen. Ein Großteil der Fortbildungsreisekosten wird dabei nicht durch die jeweilige Dienststelle, sondern durch die Senatorin für Justiz und Verfassung übernommen.

Folgende Kosten werden als Fortbildungsreise aus dem zentralen Fortbildungsetat der Senatorin für Justiz und Verfassung erstattet:

  • Fortbildungen im Rahmen des Kooperationsvertrags mit Niedersachsen werden zu 100% erstattet, soweit es sich um notwendige Fachfortbildungen handeln. Eine vorherige Abstimmung mit dem Fortbildungsreferat ist erforderlich.
  • Fortbildungen im Rahmen des Nordverbundes werden zu 100% erstattet, da hier regelmäßig eine angeordnete Teilnahme zugrunde liegt.
  • Fortbildungslehrgänge an der Bundesfinanzakademie werden zu 100% erstattet, da hier regelmäßig eine angeordnete Teilnahme zugrunde liegt.
  • Tagungen der deutschen Richterakademie in Trier oder Wustrau werden zu 100% erstat-tet, da hier regelmäßig eine angeordnete Teilnahme zugrunde liegt.
  • Reisekosten für andere Veranstaltungen nur dann, wenn diese im Vorfeld vom Fortbildungsreferat bewilligt worden sind. Eine Bewilligung erfolgt lediglich im Rahmen des vorhandenen Budgets.

Die Antragssteller haben den Grundsatz der Sparsamkeit nach Nr. 4.2.1 BremRKGVwV zu beachten. Es sind daher stets nur Bahnkarten für die 2. Klasse zu erwerben und bei der Reisevorbereitung besondere Ermäßigungen (z.B. Rabatte und Sparpreise) zu nutzen und eine vorhandene Bahncard einzusetzen. Für die Reisen an die Deutsche Richterakademie in Trier und Wustrau ist, sofern unter Einsetzung einer vorhandenen Bahncard kein günstigeres Ticket zu erwerben ist, das Veranstaltungsticket der DRA zu nutzen.

Für die Hinfahrten zur DRA mit der Bahn ist in diesem Fall ein Veranstaltungsticket mit Zugbindung zum Festpreis von derzeit 55,90 € zu buchen. Für die Rückfahrt kann, sofern das Ende der Veranstaltung unbekannt ist, ein sogenanntes Veranstaltungsticket vollflexibel für derzeit 77,90 € genutzt werden. Ist das Veranstaltungsende bekannt, ist ein Veranstaltungsticket mit Zugbindung zu verwenden. Eine Sitzplatzreservierung pro Fahrt wird ebenfalls erstattet. Sofern kein Veranstaltungsticket der DRA oder ein günstiges Ticket unter Einsetzung einer Bahncard genutzt werden kann, ist der höhere Betrag bei der Reisekostenabrechnung über das MIP ausführlich zu begründen.

Die Buchung des Veranstaltungstickets der DRA erfolgt über den folgenden Link: Bahntickets & Angebote der Deutschen Bahn einfach online buchen. Weitere Informationen dazu finden sich ebenfalls auf der Homepage der Deutschen Richterakademie unter der Rubrik „Anreise“.

Bei Spontanabsagen kurz vor der Veranstaltung können keine Ersatzteilnehmende mehr nachgemeldet werden. Die Plätze verfallen daher unbesetzt und werden trotzdem in Rechnung gestellt. Spontanabsagen, insbesondere aus dienstlichen Interesse, sollten daher nach Möglichkeit vermieden werden.

Grundsätzlich gilt: Kann an einer Fortbildungsveranstaltung nicht teilgenommen werden, hat sich die angemeldete Person unverzüglich schriftlich abzumelden. Dies kann erfolgen

Zusätzlich hat die angemeldete Person seine Dienststelle zu informieren.

Die Abrechnung der Fortbildungsreisekosten erfolgt nach Beendigung der Dienstreise über das MIP. Die Abrechnung hat {FETT innerhalb von 6 Monaten] zu erfolgen (§ 3 Absatz 1 BremRKG).

Neben einer eventuellen Abrechnung der Fortbildungsreisekosten muss die reisende Person noch die Teilnahmebescheinigung zur Personalakte reichen. Die Teilnahmebescheinigung wird am Ende der Fortbildung ausgehändigt oder zeitnah per Email oder Botenpost übersandt.

Bei einer Fortbildungsreise wird der reisenden Person in MIP, aufgrund der genehmigten Dienstreise, automatisch 8 Stunden/Tag auf das Zeitkonto angerechnet.

Für Fortbildungsveranstaltungen in Bremen gilt: Sofern sich die teilnehmende Person am Fortbildungstag nicht durch ein Terminal eingestempelt hat, ist dies manuell in MIP nachzuholen (Selfservice -> Zeiterfassung -> Abwesenheit -> Abwesenheitsgrund: Fortbildung). Dauert eine Fortbildungsveran-staltung 6 Stunden oder mehr, ist für diesen Arbeitstag 8 Stunden auf das Arbeitskonto anzurechnen.

Die vorgenannten Varianten gelten nur für Mitarbeitende, die an der Zeiterfassung teilnehmen.

Für Veranstaltungen des AFZ ist die vorgenannte Verfahrensweise in MIP nicht vorzunehmen.

Für Fortbildungen, die durch die Senatorin für Justiz und Verfassung organisiert wurden, richten Sie Ihre Rückfragen an die Sachbearbeiterin Frau Sabrina Biedermann (Tel.: 361-52349 oder fortbildung@justiz.bremen.de).

Bei Veranstaltungen der Deutschen Richterakademie wenden Sie Ihre Rückfragen an die Sachbearbeiterin Frau Brigitte Ständer (361- 10699 oder fortbildung@justiz.bremen.de).

Bei Fortbildungsveranstaltungen, die durch das Hanseatische Oberlandesgericht organisiert wurden, richten Sie Ihre Rückfragen an Frau Angela Häßelbarth (Tel.: 361- 58603 / richterliche Dienst), Frau Franziska Requart (Tel.: 361- 58592 / Beamte und Tarifbeschäftigte) oder an office@oberlandesgericht.bremen.de.

Informationen zu den Fortbildungsveranstaltungen erhalten Sie auf der Internetseite der Senatorin für Justiz und Verfassung unter dem Link Fortbildung - Die Senatorin für Justiz und Verfassung.