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Psycho-soziale Prozess-Begleitung

Plötzlich Opfer? Wir lassen Sie nicht allein!

  • Menschen, die etwas gegen ein Gesetz tun, machen eine Straf-Tat.
  • Menschen, die von einem
    Menschen verletzt werden, nennt man Opfer.
  • Menschen, die etwas über eine Straf-Tat sagen, sind Zeugen.

Jeder kann Opfer einer Straf-Tat werden.
Darauf ist niemand vorbereitet.

Manche haben Angst nach einem schlimmen Erlebnis.
Sie wissen nicht, was sie tun sollen.

Manche haben Angs vor dem Gerichtsverfahren. Manche haben Angst vor Gericht eine Aussage zu machen. Sie fragen sich vielleicht:

  • Was sind meine Rechte als Opfer?
  • Was erwartet mich?
  • Wie geht es nach der Tat weiter?

HIER GIBT ES HILFE!
Die Hilfe heißt psycho-soziale Prozess-Begleitung. Das ist ein Mensch, der Ihnen zur Seite steht.

Wie kann die Prozess-Begleitung Ihnen helfen?

Es gibt viele verschiedene Angebote.
Sie können aussuchen, welche Angebote sie möchten.
Die Prozess-Begleitungen:

  • Richten sich nach Ihren Wünschen.
  • Informieren Sie über den Ablauf bei der Polizei und im Gericht.
  • Erklären Ihnen Ihre Rechte.
  • Helfen Ihnen und nehmen Ihnen Ängste.
  • Gehen mit Ihnen zusammen zu Terminen im Gericht, bei der Polizei,...
  • Bei weiteren Problemen suchen sie extra Hilfs-Angebote.
  • Helfen Ihnen finanzielle Unterstützung zu bekommen.
  • Sind bei allen Fragen an Ihrer Seite.

Vor der Haupt-Verhandlung:
Die Prozess-Begleitung ist Ihre Ansprech-Person.
Sie können alle Fragen zum Ablauf im Gericht stellen. Die Prozess-Begleitungen kann Ihnen erklären, welche Person welche Aufgabe hat.
Die Prozess-Begleitung kann mit Ihnen zu Terminen bei der Polizei gehen.
Sie kann Ihnen auch das Gericht und den Gerichtssaal zeigen. Die Prozess-Begleitungen können Ihnen weitere Hilfen vermitteln.

Während der Haupt-Verhandlung:
Die Prozess-Begleitungen dürfen im Gericht die ganze Zeit an Ihrer Seite bleiben.
Dann müssen Sie nicht alleine bleiben und warten.
Und Sie können alle Fragen direkt stellen.

Nach der Haupt-Verhandlung:
Die Begleitung ist auch nach dem Gerichts-Termin für Sie da.
Sie können danach über den Gerichts-Termin sprechen. Sie können auch Fragen stellen.
Die Prozess-Begleitung kann mit Ihnen extra Hilfs-Angebote suchen.
Zum Beispiel Therapien, psycho-logische-Beratung oder andere Unterstützungs-Möglichkeiten.

Jeder kann die Hilfe bekommen.
Jeder, der Opfer einer schweren Straf-Tat ist. Auch Zeugen können die Hilfe bekommen.

Schwere Straf-Taten sind zum Beispiel Sexual-Straf-Taten oder Gewalt-Straf-Taten.

Kostenlos ist die Hilfe für Opfer, die stark geschützt werden müssen.
Sie heißen besonders schutzwürdige Opfer.

Besonders schutzwürdige Opfer sind:
Kinder und Jugendliche, die eine schwere Straf-Tat erlebt haben.
Und Menschen mit Behinderung, sind schutzwürdige Opfer.
Und Menschen, die stark traumatisiert sind, sind schutzwürdige Opfer.
Und Menschen, die eine Person aus Ihrer Familie durch eine Straf-Tat verloren haben.

So können Sie die Hilfe bekommen:

Stellen Sie einen Antrag.
Der Antrag heißt Antrag auf Beiordnung einer psycho-sozialen Prozess-Begleitung.

Wenn das Gericht den Antrag genehmigt, ist die Hilfe kostenlos.

Wie läuft die kostenlose Beiordnung ab?
Sie stellen einen Antrag auf Beiordnung.
Sie geben den Antrag hier ab:

Soziale Diensten der Justiz
Am Wall 193
28195 Bremen

Hinweis: Bei den Sozialen Diensten der Justiz erhalten Sie auch Hilfe beim Ausfüllen des Antrags und können Fragen stellen.
Sie können dort auch anrufen (Telefon 0421/ 361-4828). Oder eine E-Mail an Psychosoziale-Prozessbegleitung@sddj.bremen.de schreiben.

Den ausgefüllten Antrag können sie auch beim Gericht, bei der Staatsanwalt oder bei der Polizei abgeben.

Hier finden Sie den Antrag: Antrag zum herunterladen (pdf, 591.6 KB)

Sie können sich eine Person als Prozess-Begleitung aussuchen.
Wenn Sie wollen, kann auch das Gericht eine Prozess-Begleitung für Sie aussuchen.
Hier finden sie eine Liste der Menschen, die Sie Sich als Prozess-Begleitung aussuchen können:
Liste der psychosozialen Prozessbegleiterinnen und -begleiter herunterladen (pdf, 122.3 KB)

Während der psychosozialen Prozessbegleitung findet keine Tataufarbeitung statt. Es wird auch nicht über das Tatgeschehen selbst gesprochen, um nicht die eigene Erinnerung daran zu beeinflussen. Zudem ersetzt die psychosoziale Prozessbegleitung keine psychotherapeutische Behandlung und kann und darf keine rechtliche Beratung anbieten.

Hinweis: Die Prozessbegleiter:innen haben kein Zeugnisverweigerungsrecht. Wenn sie vor Gericht gefragt werden, worüber sie sich mit dem Tatopfer unterhalten haben, müssen sie dazu aussagen.