Die Justiz als dritte Gewalt im Staat bietet eine Reihe von interessanten und vielseitigen Tätigkeiten. Neben den klassischen Berufen wie Richterin und Staatsanwalt gehören dazu viele andere Professionen einschließlich der Tätigkeit im Justizvollzug. Die Berufe stellen wir Ihnen auf dieser Seite genauer vor.
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Die Amtsanwältinnen und Amtsanwälte sind als Beamtinnen und Beamte des gehobenen Justizdienstes in den Staatsanwaltschaften tätig. Sie sind anstelle der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte für die Strafverfolgung und die Vertretung der Staatsanwaltschaft vor Gericht in den Verhandlungen der (Einzel-)Strafrichter bei den Amtsgerichten zuständig.
Die Amtsanwältinnen und Amtsanwälte erhalten eine Besoldung nach der Besoldungsordnung A (Besoldungsgruppen A 12 bis A 14 einschließlich Amtszulage).
Voraussetzung für die Berufung als Amtsanwältin oder Amtsanwalt ist die bestandene Rechtspfleger-Prüfung und das erfolgreiche Absolvieren einer 15-monatigen Zusatzausbildung. Die Zulassung zu dieser Zusatzausbildung erfolgt für das Land Bremen durch die Generalstaatsanwältin in Bremen.
Die Aufgaben der Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer sind ausführlich auf der Internetseite der Sozialen Dienste der Justiz dargestellt.
Voraussetzung für eine Tätigkeit in diesem Berufsfeld ist ein Studium des Sozialwesens mit anschließendem einjährigem Praktikum zur Erlangung der staatlichen Anerkennung.
Die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer erhalten als Angestellte eine Vergütung nach den tarifrechtlichen Vorschriften (TV-L) bzw. ggf. im Beamtenverhältnis eine Besoldung nach der Besoldungsordnung A (Besoldungsgruppen A 9 bis A 13).
Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt (ehemals mittlerer Dienst) und selbständig mit der Zwangsvollstreckung von zivilgerichtlichen Urteilen und sonstigen Vollstreckungstiteln betraut. Sie führen insbesondere die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen einschließlich der Versteigerungen durch und nehmen die eidesstattlichen Versicherungen der Schuldner ab.
Dienstvorgesetzte der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind die Leiterinnen und Leiter der Amtsgerichte. Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind aber räumlich nicht bei den Amtsgerichten untergebracht, sondern unterhalten ein eigenständiges Büro.
Voraussetzung für die Ernennung als Gerichtsvollzieherin oder Gerichtsvollzieher ist die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Justizfachangestellte oder Justizfachangestellter oder eine sonstige adäquate Berufsausbildung insbesondere im juristischen oder kaufmännischen Bereich sowie eine 18-monatigen Zusatzausbildung. Die Zulassung zu dieser Zusatzausbildung erfolgt für das Land Bremen durch das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen.
Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher werden nach der Besoldungsordnung A besoldet (Besoldungsgruppen A 8 bis A 9 einschließlich Amtszulage). Sie erhalten daneben eine Erstattung ihrer Bürokosten und sonstiger Auslagen sowie einen Anteil an den vereinnahmten Gebühren.
Die Justizfachangestellten sind in den Service-Einheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften tätig. Sie kümmern sich um die Organisation im Büro und arbeiten dabei eng mit Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern zusammen. Sie erstellen z. B. Ladungen zu Gerichtsterminen und beantworten Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zu Verfahren. Die Tätigkeit erfordert also Interesse am Umgang mit Menschen und Organisationsgeschick.
Die Justizfachangestellten erhalten eine Vergütung nach den tarifrechtlichen Vorschriften (TV-L). Die Beamtinnen und Beamten dieser Berufsgruppe werden nach der Besoldungsordnung A besoldet (Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 einschließlich Amtszulage).
Die Justizfachangestellten durchlaufen eine dreijährige Ausbildung. Die Einstellung von Auszubildenden wird für das Land Bremen durch das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen vorgenommen. Einstellungsvoraussetzung ist ein Realschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand. Termin für die Einstellung ist regelmäßig im Spätsommer eines Jahres. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen.
Eine Einstellung als Auszubildende oder Auszubildender im Beamtenverhältnis für den mittleren Justizdienst wird im Land Bremen gegenwärtig nicht vorgenommen.
Die Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister sind Beamte der Laufbahngruppe 1, erstes Einstiegsamt (ehemals einfacher Dienst). Sie sind für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung bei den Gerichten verantwortlich, insbesondere für die Sicherung der Hauptverhandlungen und sonstigen Sitzungen der Gerichte einschließlich der Vorführung und Beaufsichtigung von Gefangenen. In der Gerichtseingangsstelle erteilen sie Auskünfte an Besucher und führen ggf. Einlasskontrollen durch. Sie sind darüber hinaus auch für den Postbetrieb und Aktentransport zuständig.
Einstellungsvoraussetzung sind ein Hauptschulabschluss sowie eine gute körperliche Verfassung. Vor der Verbeamtung erfolgt in der Regel eine Einstellung als Justizangestellter und -angestellte. Einstellungsbehörde ist für das Land Bremen das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen. Nähere Informationen finden Sie beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen.
Die Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister werden nach der Besoldungsordnung A besoldet (Besoldungsgruppen A 4 bis A 7). Hierzu gehören auch spezifische Zulagen.
Beamtinnen und Beamte im Justizvollzugsdienst unterstützen die Gefangenen dabei, künftig ein Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten führen zu können, und gewährleisten in einer Justizvollzugsanstalt den sicheren Strafvollzug.
Mit Beginn der Ausbildung werden die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Hauptsekretäranwärterin bzw. zum Hauptsekretäranwärter im Justizvollzugsdienst ernannt. Die Ausbildung erfolgt im zweijährigen Vorbereitungsdienst und schließt mit der entsprechenden Laufbahnprüfung ab.
Nach der Ausbildung und den bestandenen Abschlussprüfungen werden Sie in ein Beamtenverhältnis auf Probe übernommen und nach Besoldungsgruppe A 8 bezahlt. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Nach Feststellung der Bewährung kann die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfolgen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Justizvollzugsanstalt Bremen.
Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind als Beamtinnen und Beamte des gehobenen Justizdienstes in vielen verschiedenen Rechtsgebieten in den Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Haupteinsatzgebiet ist die sogenannte freiwillige Gerichtsbarkeit bei den Amtsgerichten. Daneben sind sie für die Aufgaben der Strafvollstreckung bei den Staatsanwaltschaften zuständig und werden darüber hinaus mit Management-Aufgaben in der Leitung von Gerichten und Staatsanwaltschaften betraut.
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger werden nach der Besoldungsordnung A besoldet (Besoldungsgruppen A 9 bis A 13 einschl. Amtszulage).
Sie durchlaufen eine dreijährige Ausbildung (Fachhochschulstudium). Die Einstellung von Auszubildenden wird durch das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen vorgenommen. Voraussetzung für die Einstellung als Auszubildender oder Auszubildender ist die Hochschul- oder Fachhochschulreife. Die Einstellungen werden regelmäßig im Spätsommer eines Jahres vorgenommen. Nähere Informationen finden Sie beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen.
Den Richterinnen und Richtern ist nach der Verfassung die Rechtsprechung anvertraut, die durch die Bundesgerichte und die Gerichte der Länder ausgeübt wird. Richterinnen und Richter sind sachlich und persönlich unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Die Besoldung erfolgt nach der Besoldungsordnung R (ab Besoldungsgruppe R 1).
Einstellungsvoraussetzung ist die Befähigung zum Richteramt entsprechend den Vorschriften des Deutschen Richtergesetzes. Sie wird durch das erfolgreiche Absolvieren eines rechtswissenschaftlichen Universitätsstudium sowie eines sich daran anschließenden zweijährigen Vorbereitungsdienstes (Referendariat) erworben. Weitere Einzelheiten zur Ausbildung finden Sie auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen.
Das Verfahren zur Einstellung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten ist in einer Allgemeinen Verfügung des Senators für Justiz und Verfassung (pdf, 28.2 KB) geregelt.
Falls entsprechende Stellen zu besetzen sind, werden die Ausschreibungen unter www.karriere.bremen.de und im Beiblatt zum Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht.
Den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten obliegt die Strafverfolgung. Sie leiten das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, erheben die Anklage und vertreten sie in der Hauptverhandlung vor Gericht. Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte unterliegen dem Legalitätsprinzip - das bedeutet, sie sind nach der Strafprozessordnung verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, soweit zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte unterliegen der Weisungsbefugnis ihrer Vorgesetzten.
Einstellungsvoraussetzung ist, genauso wie für die Richterinnen und Richter, die Befähigung zum Richteramt. Auch die Besoldung erfolgt in gleicher Weise wie für die Richterinnen und Richter nach der Besoldungsordnung R.
Das Verfahren zur Einstellung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten ist in einer Allgemeinen Verfügung des Senators für Justiz und Verfassung (pdf, 28.2 KB) geregelt.
Falls entsprechende Stellen zu besetzen sind, werden die Ausschreibungen unter www.karriere.bremen.de und im Beiblatt zum Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht.