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Das Haus des Jugendrechts Bremerhaven

Um es gleich vorweg zu nehmen: Echte, gemauerte Wände hat das Haus des Jugendrechts in Bremerhaven nicht. Das "Haus" ist vielmehr ein virtuelles Kommunikationsnetzwerk. Ziel dabei: Unter dem gemeinsamen Dach des Hauses des Jugendrechts in Bremerhaven wollen Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe ihre Zusammenarbeit noch weiter verbessern, um gemeinsam daran zu arbeiten, (drohende) kriminelle Karrieren von jungen Menschen möglichst wirksam und schnell zu beenden.

Aber auch wenn das Haus des Jugendrechts kein "echtes" Gebäude, sondern ein virtueller Zusammenschluss ist: Die Einrichtung hat in Bremerhaven nicht nur ein festes Büro, sondern auch ein Gesicht: Frau Dr. Ines Myschker, eine erfahrene Kollegin aus dem Justizressort, fungiert dort sowohl als Anlaufstelle sowie als Koordinatorin und wird zudem im Zuge der Intensivierung der Zusammenarbeit entstehende neue, zusätzliche Aufgaben übernehmen, so dass für die übrigen Beteiligten möglichst keine Mehrarbeit entsteht.

Basis der Zusammenarbeit im Haus des Jugendrechts ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Ortspolizeibehörde, der Seestadt Bremerhaven und der Senatorin für Justiz und Verfassung. Finanziert wird das Anfang 2022 in Bremerhaven gestartete Pilotprojekt für zunächst zwei Jahre aus dem Etat der Senatorin für Justiz und Verfassung. Anschließend soll gemeinsam mit allen Beteiligten geprüft werden, ob über die bereits bislang bestehende gute Zusammenarbeit hinaus weitere Verbesserungen realisiert werden konnten.

Ein Hauptziel der engen Zusammenarbeit unter dem Dach des Haus des Jugendrechts ist es, in Absprache und gemeinsam möglichst schnell und angemessen darauf zu reagieren, wenn junge Menschen auf die schiefe Bahn zu geraten drohen. Jugendkriminalität erfordert ein entschlossenes und aufeinander abgestimmtes Handeln aller beteiligten Behörden, um weitere Straftaten und das Abrutschen junger Menschen in die Kriminalität zu verhindern. Erreicht werden soll durch individuell auf den Einzelfall abgestimmte Maßnahmen.

  • Schnelle, abgestimmte und sinnvolle Reaktion auf Straftaten von jungen Menschen: Damit Jugendliche und Heranwachsende die Auswirkungen ihres Handelns nicht erst lange Zeit nach der eigentlichen Tat spüren, sollen beispielsweise die strafrechtlichen Ermittlungen beschleunigt werden. – damit im Fall des Falles schnell Konsequenzen erfolgen.
  • Darüber hinaus geht es um das möglichst frühzeitige Erkennen von Jugendlichen und Heranwachsenden, die in die Kriminalität abzugleiten drohen: Im Vordergrund steht dabei der Erziehungsgedanke des Jugendstrafrechts, demzufolge möglichst passgenaue, pädagogisch wirksame Maßnahmen einzusetzen sind. Im Vordergrund steht dabei insbesondere die Idee von 'Prävention statt Strafe', um Straftaten möglichst schon im Vorfeld zu verhindern.

Im Haus des Jugendrechts arbeiten die zuständigen Sachbearbeitenden von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe eng zusammen, um zeitnah auf strafrechtliches Verhalten von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden mit entsprechenden Maßnahmen unter Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation der jeweiligen jungen Menschen zu reagieren. Die Strukturierung sämtlicher Aufgaben im Haus des Jugendrechts Bremerhaven wird für jeweils zwei Jahre im Wechsel entweder von der Senatorin für Justiz und Verfassung, der Ortpolizeibehörde und der Seestadt Bremerhaven mit einer Person besetzt.

Das Haus des Jugendrechts ist per Post, per E-Mail und telefonisch zu erreichen:

Postanschrift:
Haus des Jugendrechts Bremerhaven
Bürgermeister-Smidt-Str. 20
27568 Bremerhaven

E-Mail: koordinierungsstelle-HdJ@magistrat.bremerhaven.de
Telefon: 0471-5903125