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Ehrenamt in der Straffälligenhilfe

Bild eines Monopoly-Spiel-Ausschnittes mit dem Feld Im Gefängnis nur zu Besuch
Gesucht: Ehrenamtliche Unterstützung für Menschen hinter Gittern und Haftentlassene.

Viele Menschen engagieren sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich – sei es im Sportverein, in der Feuerwehr oder in der benachbarten Kita. Aber warum sollte jemand seine Freizeit unentgeltlich zu opfern, um ausgerechnet Straftätern oder Straftäterinnen zu helfen?

Weil es sich lohnt – und das nicht nur für die straffällig gewordenen Menschen hinter Gittern oder draußen, sondern auch für die Gesellschaft: Letztlich geht es darum Gefangenen und Haftentlassene bei der sozialen und beruflichen Wiedereingliederung zu unterstützen – Ihnen zu helfen, ohne weitere Straftaten zu begehen, wieder Fuß zu fassen. Gerade auch ehrenamtliche Engagement spielt in diesem Bereich eine große Rolle. Resozialisierung lautet der Fachbergriff dazu – aber die Idee dahinter kann eben nicht ausschließlich die Aufgabe von Fachleuten sein: Gerade auch Ehrenamtliche, ihr unverstellter Blick, ihre ganz unterschiedlichen Kompetenzen und ihre Zeit, sich zu kümmern, sind eine unverzichtbare Hilfe dabei, die Idee der Resozialisierung mit Leben zu füllen. Und ganz nebenbei eröffnet das Engagement in der Straffälligenhilfe auch den Ehrenamtlichen selbst ganz neue Erfahrungen und den Blick auf einen Bereich, mit dem die meisten Menschen in ihrem „normalen“ Leben kaum Berührungspunkte haben.

Bürgerschaftliches Engagement in der Straffälligenhilfe spielt eine zentrale Rolle – und das in ganz unterschiedlichen Bereichen: Im bremischen Justizvollzug, bei den Sozialen Diensten der Justiz und den freien Trägern der Straffälligenhilfe unterstützen Ehrenamtliche auf ganz unterschiedliche Weise die soziale und berufliche Wiedereingliederung von Gefangenen und Haftentlassenen.

In der Justizvollzugsanstalt (JVA) arbeiten Ehrenamtliche beispielsweise in Gesprächsgruppen oder auch als Vollzugshelfer:in konkret eine/n oder mehreren Gefangenen. Andere Einsätze sind im Rahmen der Einzelfallhilfe bei den Sozialen Diensten der Justiz (SDdJ) oder bei freien Trägern der Straffälligenhilfe möglich.

Die Bandbreit an Einsatzfeldern ist groß: Angefangen von Besuchen von Gefangenen, die einsam sind, weil sie keine Familie oder Freunde haben, über die Unterstützung sportlicher, kultureller oder kreativer Gruppenangebote in der JVA bis hin zur Begleitung von Haftentlassenen bei Behördengängen und Arztbesuchen oder Hilfe beim Aufsetzen von Schreiben.

Die ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen müssen das 18 Lebensjahr vollendet haben. Die JVA und die Sozialen Dienste der Justiz (Bewährungshilfe) verlangen vor dem Aufnahmeverfahren ein Führungszeugnis. Ein Eintrag im Bundeszentralregister ist grundsätzlich kein Ausschlusskriterium, da es auf die Verlässlichkeit der Person ankommt. Für die Arbeit in den freien Trägern (Hoppenbank e.V.) ist kein Führungszeugnis notwendig.

Für die ehrenamtliche Mitarbeit sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Allerdings benötigen Ehrenamtlichen für die Arbeit mit straffälligen Menschen eine gewisse Lebenserfahrung, die Fähigkeit Menschen zu motivieren und viel Geduld. Zudem sollten sie belastbar und tolerant sein, um sich mit ihrer Situation und ihren Problemen auseinander zu setzen. Es ist notwendig, die Fähigkeiten zu haben, sich abgrenzen zu können. Die Ehrenamtlichen sollten einfühlsam und absprachefähig sein.

Wir bieten den Ehrenamtlichen neben Informationen rund um das Thema Straffälligkeit weitere Orientierungshilfen sowie Ansprechpartner:innen. Die Ehrenamtlichen können sich zudem Fortbildungsveranstaltungen besuchen und sich bei regelmäßigen Treffen mit anderen Ehrenamtlichen austauschen.
Vor dem ersten Einsatz werden die Ehrenamtlichen im Umgang mit straffälligen Menschen geschult und erhalten ein Zertifikat. Wir führen ausführliche Informationsgespräche zu allen Fragen und Vorüberlegungen.

Zentrale Ansprechpartnerin und Koordination der Ehrenamtlichen im Bereich der Straffälligenhilfe ist Frau Rauja Al-Molla bei der Senatorin für Justiz und Verfassung. Ihre Aufgabe ist einerseits die Vernetzung der Institutionen (JVA Bremen, SDdJ, freie Träger) im Bereich der Ehrenamtlichen-Arbeit, um ein ein erfolgreiches Entlassungsmanagement und eine positiv verlaufende Wiedereingliederung sicherzustellen und andererseits die Begleitung und Betreuung von Ehrenamtlichen. Das Projekt wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.

Die Aufgabenbereiche der Koordinatorin:
(1) Gewinnung von Ehrenamtlichen
(2) Qualifizierung bzw. Fortbildung von Ehrenamtlichen
(3) Begleitung und Betreuung von Ehrenamtlichen
(4) Anerkennung und Wertschätzung von Ehrenamtlichen
(5) Öffentlichkeitsarbeit