Merkblatt der Senatorin für Justiz und Verfassung
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In den Hinweisen zur Mitteilungsverordnung (pdf, 75.3 KB) werden Fragen zum Thema mitteilungspflichtiger Zahlungen beantwortet. Grundsätzlich gilt: Zahlungen sind immer in vollem Umfang mitteilungspflichtig, unabhängig von Steuerbefreiungen. Steuerrechtliche Bewertungen obliegen der zuständigen Finanzbehörde, nicht der Justizbehörde als mitteilungspflichtiger Dienststelle. In dem oben abrufbaren Merkblatt werden folgende Fragen beantwortet:
- Was ist die gesetzliche Grundlage? Worin bestehen die Neuerungen?
- Welche Zahlungen sind mitzuteilen, wie hoch ist die Bagatellgrenze?
- Speziell für Justiz: Keine Ausnahme für Betreuer, Dolmetscher, Sachverständige, Übersetzer
- Welche Ausnahmen gibt es im Justizbereich?
- Welche Daten werden erfasst?
- Welche Mitwirkungspflichten gibt es?
- Woher weiß man welche Daten mitgeteilt wurden?
- Woher bekommt man die Steueridentifikationsnummer?
- Weitere Informationen
Sollten aus Ihrer Sicht Informationen fehlen, melden Sie sich gerne.