Das Straf- und Strafprozessrecht ist fast ausschließlich Angelegenheit des Bundes. Über den Bundesrat wirken die Länder an der Gesetzgebung mit. Im Rechtsausschuss des Bundesrats vertritt die Senatorin für Justiz und Verfassung ihre fachlich begründete Auffassung zu den dort behandelten Gesetzesinitiativen.
Bei ihrer Meinungsbildung legt die bremische Justizbehörde größten Wert auf eine Beteiligung der gerichtlichen und der staatsanwaltschaftlichen Praxis. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass diejenigen Belange, die aus der Sicht Bremens besonders wichtig erscheinen, im Gesetzgebungsverfahren zur Geltung gebracht werden.
Die Senatorin für Justiz und Verfassung führt als oberste Landesbehörde die Dienstaufsicht über die Gerichte und Staatsanwaltschaften.
Abteilung 3 ist dabei zuständig für die Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften, Abteilung 2 ist zuständig für die Dienstaufsicht über die Gerichte.
Die richterliche Unabhängigkeit ist verfassungsrechtlich garantiert, weshalb die senatorische Behörde den Gerichten keine Weisungen in Sachfragen erteilen oder richterliche Entscheidungen überprüfen kann.
Die Belange des Opferschutzes sind eine wichtige Aufgabe der modernen Strafrechtspflege. Zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf psychosoziale Prozessbegleitung hat das Justizressort die notwendigen rechtlichen und praktischen Voraussetzungen geschaffen. Gemeinsam mit der Hochschule für öffentliche Verwaltung wurde ein spezieller Fortbildungsstudiengang geschaffen. Seit dem 1. Januar 2017 nehmen in Bremen ausgebildete Fachkräfte die Aufgaben der psychosozialen Prozessbegleitung wahr und gewährleisten so lückenlos eine kompetente Begleitung besonders hilfs- und schutzbedürftiger Opfer während des gesamten Strafverfahrens.
In Ergänzung der staatlichen Angebote zur Resozialisierung und Haftvermeidung fördert die Senatorin für Justiz und Verfassung den Täter-Opfer-Ausgleich als eine sinnvolle Möglichkeit der einvernehmlichen, außergerichtlichen Konfliktschlichtung.
Mehr zu den Themen Opferhilfe, Opferschutz, Opferrechten und den Kontakt zu unserem Landesopferbeauftragten finden Sie unter unserem Menüpunkt Opferschutz
Der Senatorin für Justiz und Verfassung obliegt die Aufsicht über die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen und die Bremer Notarkammer. Sie ist unter anderem zuständig für die Ausschreibung von Stellen für Notarinnen und Notare in den Amtsgerichtsbezirken Bremen, Bremen-Blumenthal und Bremerhaven.