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Ehrenamt in der Straffälligenhilfe

Bild eines Monopoly-Spiel-Ausschnittes mit dem Feld Im Gefängnis nur zu Besuch
Gesucht: Ehrenamtliche Unterstützung für Menschen hinter Gittern und Haftentlassene.

Viele Menschen engagieren sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich – sei es im Sportverein, in der Feuerwehr oder in der benachbarten Kita. Aber warum sollte jemand seine Freizeit unentgeltlich opfern, um ausgerechnet Straftäter:innen zu helfen?

Weil es sich lohnt – und das nicht nur für die straffällig gewordenen Menschen hinter Gittern oder draußen, sondern auch für die Gesellschaft: Letztlich geht es darum, Gefangenen und Haftentlassene bei der sozialen und beruflichen Wiedereingliederung zu unterstützen – ihnen zu helfen, ohne weitere Straftaten zu begehen, wieder Fuß zu fassen. Gerade ehrenamtliche Engagement spielt in diesem Bereich eine große Rolle.

Resozialisierung lautet der Fachbergriff dazu – aber die Idee dahinter kann nicht ausschließlich die Aufgabe von Fachleuten sein. Gerade Ehrenamtliche, ihr unverstellter Blick, ihre ganz unterschiedlichen Kompetenzen und ihre Zeit, sich zu kümmern, sind eine unverzichtbare Hilfe dabei, die Idee der Resozialisierung mit Leben zu füllen. Und ganz nebenbei ermöglicht das Engagement in der Straffälligenhilfe auch den Ehrenamtlichen selbst neue Erfahrungen und den Blick auf einen Bereich, mit dem die meisten Menschen in ihrem „normalen“ Leben kaum Berührungspunkte haben.

Die wichtigsten Fragen beantworten wir hier:

Die ehrenamtlichen Helfer:innen in der Straffälligenhilfe sind in einer Vielzahl von Tätigkeitsfeldern aktiv. Innerhalb des bremischen Justizvollzugs, bei den Sozialen Diensten der Justiz sowie in den Reihen der freien Träger der Straffälligenhilfe tragen sie auf vielfältige Weise dazu bei, die soziale und berufliche Wiedereingliederung von Gefangenen und ehemaligen Straftäter:innen zu unterstützen.

Die Bandbreite an Einsatzfeldern ist groß: Sie reicht von Besuchen bei einsamen Gefangenen, die keine Familie oder Freund:innen haben, über die Unterstützung bei sportlichen, kulturellen oder kreativen Gruppenangeboten in der JVA, bis hin zur Begleitung von Haftentlassenen bei Behördengängen und Arztbesuchen oder Unterstützung beim Verfassen von Schreiben.

Die genauen Voraussetzungen können je nach Organisation und Programm variieren, aber hier sind einige typische Anforderungen für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Straffälligenhilfe:

  1. Mindestalter: Um ehrenamtlich tätig zu werden, setzen wir voraus, dass Sie das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben.
  2. Interesse und Empathie: Ein Interesse an der Unterstützung von straffälligen Menschen sowie Empathie und Verständnis für deren Situation sind wichtig.
  3. Bereitschaft zur Zusammenarbeit: Die Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit anderen Teammitgliedern, Fachleuten und gegebenenfalls den Straffälligen ist von Bedeutung.
  4. Verfügbarkeit: Sie sollten Zeit für die ehrenamtliche Tätigkeit aufbringen können und bereit sein, eine gewisse Regelmäßigkeit beizubehalten.
  5. Vertraulichkeit: Die Fähigkeit, vertrauliche Informationen zu bewahren, ist unerlässlich, da es um sensible personenbezogene Daten gehen kann.
  6. Ethik und Integrität: Ein ethisches Verhalten und Integrität sind entscheidend, um verantwortungsbewusst in dieser Rolle zu handeln.
  7. Bereitschaft zur Weiterbildung: Wir bitten Sie, einen Grundqualifizierungskurs zu absolvieren und regelmäßig an Fortbildungsangeboten teilzunehmen. Dies gewährleistet, dass ehrenamtliche Helfer:innen optimal auf ihre Rolle vorbereitet sind und stets über aktuelles Fachwissen verfügen.
  8. Führungszeugnis: Die Organisationen haben unterschiedliche Regelungen, um die Eignung für die Arbeit mit straffälligen Menschen zu überprüfen:
    • Vorabprüfungen bei der Justizvollzugsanstalt Bremen: Vor dem Einsatz in der Justizvollzugsanstalt Bremen werden Informationen über die Person von den zuständigen Polizeibehörden und den Landeskriminalämtern eingeholt.
    • Führungszeugnis bei den Sozialen Dienste der Justiz: Die Sozialen Dienste der Justiz (Bewährungshilfe) fordern vor dem Einsatz ein Führungszeugnis an.
    • Kein Führungszeugnis für freie Träger: Für die Mitarbeit bei freien Trägern wie Hoppenbank e.V. ist kein Führungszeugnis erforderlich.

Es ist hilfreich, aber nicht erforderlich, Vorerfahrungen zu haben, um ehrenamtlich in der Straffälligenhilfe tätig zu sein. Wir bieten Schulungen und Unterstützung für unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen an, um sie auf ihre Aufgaben vorzubereiten. Eine offene Einstellung, Empathie und das Interesse, anderen zu helfen, sind wichtige Qualitäten für diese Tätigkeit.

Der zeitliche Aufwand für das Ehrenamt kann individuell gestaltet werden. Wir schätzen eine verbindliche Regelmäßigkeit, um die Effektivität unserer Unterstützung zu gewährleisten. Die genaue Zeiteinteilung bestimmen Sie jedoch nach Ihren Möglichkeiten und Präferenzen.

Unsere Unterstützung für Ehrenamtliche umfasst nicht nur umfassende Informationen zum Thema Straffälligkeit, sondern auch hilfreiche Orientierungshilfen und direkte Ansprechpartner:innen. Zusätzlich bieten wir die Möglichkeit, an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen und sich in regelmäßigen Treffen mit anderen Ehrenamtlichen auszutauschen.

Vor dem ersten Einsatz erhalten unsere Ehrenamtlichen eine ausführliche Schulung (Grundqualifizierungskurs) für den Umgang mit straffälligen Menschen. Wir führen ausführliche Informationsgespräche, um alle Fragen zu klären. Damit wollen wir sicherstellen, dass Sie bestens vorbereitet und informiert sind.

Zentrale Ansprechpartnerin und Koordinatorin der Ehrenamtlichen im Bereich der Straffälligenhilfe ist:

Frau Al-Molla

Koordination Ehrenamt

Die Senatorin für Justiz und Verfassung
Sonnemannstraße 6
28239 Bremen