Hinweise aus der Bevölkerung sind für die Strafverfolgungsbehörden ausgesprochen wichtig, um verdeckt oder mit Einschüchterung agierende Täter bzw. Tätergruppierungen aufzuspüren zu können. Dies gilt insbesondere für folgende Deliktsbereiche:
Die Bedeutung anonymer Hinweise hat daher in den vergangenen Jahren nicht nur bundesweit, sondern auch auf europäischer Ebene zugenommen. Zu nennen ist exemplarisch die so genannte Whistleblower-Richtlinie der Europäischen Union.
Das Hinweisgebersystem der Generalstaatsanwaltschaft Bremen löst das bislang verwendete Hafen-Meldeportal ab und bietet so die Möglichkeit, zu verschiedenen Deliktsfeldern Hinweise abgeben zu können.
Oberstes Prinzip des für das Hinweisgebersystem verwendeten EQS® Incident Reporting ist der Schutz der Hinweisgeber*innen. Ihre Meldung wird über eine verschlüsselte Verbindung zu einem Server übermittelt, der sich in einem Hochsicherheitsrechenzentrum in der Bundesrepublik Deutschland befindet. Ein Zugriff auf die übermittelten Daten ist nur für Sie selbst und die Bearbeiter*innen der Meldung bei der Generalstaatsanwaltschaft Bremen möglich.
Rückschlüsse auf Ihre Identität sind technisch ausgeschlossen. Die Funktionalität der Anonymitätswahrung wird regelmäßig von unabhängigen Stellen zertifiziert.
Sie können im Verlauf der Meldung eine geschützte digitale Postbox einrichten, für den Sie Benutzernamen und Kennwort selbst wählen. Über diese Postbox können Sie direkt mit der Generalstaatsanwaltschaft kommunizieren, ohne dass Ihre Anonymität gefährdet wäre. So kann die Generalstaatsanwaltschaft Ihnen zum Beispiel Fragen stellen und Ihren Hinweisen besser nachgehen.
Haben Sie Hinweise zu möglichen Straftaten?
Um das Hinweisgebersystem zu erreichen, können Sie hier direkt zum Hinweisgebersystem der Generalstaatsanwaltschaft Bremen gelangen: https://genstabremen.integrityline.app/
Bitte unterstützen Sie uns mit anonymen Hinweisen bei der Aufklärung von Straftaten.