Im Geschäftsbereich der Senatorin für Justiz und Verfassung ist zum 01.01.2027 die Stelle der
Behördenleitung der Sozialen Dienste der Justiz im Lande Bremen (w/m/d),
BesGr. A 16 BremBesG bzw. Entgeltgruppe 15Ü TV-L, in Vollzeit, unbefristet
zu besetzen.
Die Sozialen Dienste der Justiz im Lande Bremen (SDdJ) sind eine eigenständige Landesbehörde im Zuständigkeitsbereich der Senatorin für Justiz und Verfassung. Sie sind neben den Gerichten, der Staatsanwaltschaft und der Justizvollzugsanstalt Bremen integraler Bestandteil der Justizbehörden Bremens. Die Personalverantwortung der Behördenleitung erstreckt sich auf derzeit 46 Mitarbeitende an drei Standorten in Bremen, Bremen-Nord und in Bremerhaven.
Die Sozialen Dienste der Justiz im Lande Bremen begleiten und betreuen straffällige Menschen im Rahmen der Gerichtshilfe, der Bewährungshilfe und der Führungsaufsicht (einschließlich der Geschäftsstelle der Führungsaufsichtsstelle). Sie sind für das sog. Case Management im Rahmen des Landesaktionsplans gegen häusliche (Beziehungs-) Gewalt (Istanbul Konvention) zuständig und zukünftig auch für die Sozialen Trainingskurse im Rahmen der Gewaltschutzreform. Unter dem Stichwort Übergangsmanagement arbeiten die SDdJ intensiv mit der Justizvollzugsanstalt Bremen zusammen und engagieren sich bei der Entlassungsvorbereitung. Die bei den SDdJ eingerichtete Koordinierungsstelle „Psychosoziale Prozessbegleitung“ ist für die Koordination der Prozessbegleitungen sowie für den Beistand von besonders schutzbedürftigen Verletzten zuständig. Das behördliche Auftragsvolumen umfasst derzeit ca. 1300 Bewährungsaufsichten, 2100 Gerichtshilfeaufträge, 500 Führungsaufsichtsfälle und 100 Fälle von häuslicher Gewalt pro Jahr, Tendenz steigend.
Die SDdJ stehen regelmäßig im Austausch mit den Gerichten, anderen Behörden und externen Partnern (z.B. den Freien Trägern der Straffälligenhilfe, der Psychatrischen Institutsambulanz Forensik ( PIA-F)
Wünschenswert ist die Bereitschaft zur Begleitung und Weiterentwicklung der Digitalisierungsprozesse.
Schwerbehinderten Personen wird bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben. Bewerbungen von Menschen mit einem Migrationshintergrund werden begrüßt.
Ein Foto ist den Unterlagen nicht beizufügen. Eine aktuelle dienstliche Beurteilung oder ein aktuelles Zeugnis, die/das zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als ein Jahr ist und sich auf Ihre aktuelle Tätigkeit bezieht, ist beizufügen oder spätestens bis zum Beginn des Auswahlverfahrens nachzureichen.
Als Bewerberin bzw. Bewerber (w/m/d) aus dem Öffentlichen Dienst reichen Sie bitte mit den Bewerbungsunterlagen eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle ein. In der Bewerbung kann auf die Personalakten Bezug genommen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass den an dem Bewerbungsverfahren zu beteiligenden Mitbestimmungsgremien Personalakten nur mit Zustimmung der Bewerberin bzw. des Bewerbers (w/m/d) vorgelegt werden.
Bitte geben Sie Ihr derzeitiges Statusamt bzw. Ihre derzeitige Entgeltgruppe an.
17.08.2026
SJV 8/26
Nähere Auskünfte zum Aufgabenbereich erteilen Frau Imamoğlu, Tel.: +49 421 361 17168 sowie Frau Dr. Ashauer, Tel.: +49 421 361 58545.
Wenn Sie sich von der Aufgabenbeschreibung angesprochen fühlen, freuen wir uns sehr über Ihre Bewerbung. Ihre Unterlagen richten Sie bitte unter Angabe der Kennzeichens SJV 8/26 an die
Senatorin für Justiz und Verfassung
Richtweg 16-22
28195 Bremen
oder per E-Mail: office@justiz.bremen.de