Oft erreichen uns Anrufe von Bürger*innen rund ums Thema Erbschaft. Dazu kann und darf die Justizbehörde nicht beraten, denn sie darf keine Rechtsberatung machen.
Das Erbrecht ist komplex, und jede familiäre Situation ist anders. Oft ist es ratsam, fachkundigen Rat einzuholen. Sich vorher schlau zu machen, kann hilfreich sein. Daher stellen wir die wichtigsten Informationen auf einen Blick zur Verfügung - diese finden sich auch auf den Seiten unserer Amtsgerichte.
Natürlich ersetzt die Broschüre keine rechtliche Beratung, aber Sie finden hier einen guten Einstieg in das Thema „erben und vererben“.
Die Justizbehörde erreichen immer wieder Fragen dazu, wie und bei wem Strafanzeigen erstattet werden können. Bei der Justizbehörde können keine Anzeigen erstattet werden.
Eine Anzeige können Sie mündlich, schriftlich oder über Rechtsanwält:innen erstatten. Um eine Strafanzeige zu erstatten, können Sie sich an eine Polizeibehörde, an eine Staatsanwaltschaft oder ein Amtsgericht wenden.
Alle Informationen zu dem Thema finden Sie bei der Staatsanwaltschaft Bremen.
Die Senatorin für Justiz und Verfassung ist seit Ende 2024 auf Bluesky und nicht mehr auf X (ehemals Twitter) unterwegs. Bei X werden zunehmend Fake News verbreitet und Hass und Hetze auf der Plattform nehmen weiter zu. Daher ist das Justizressort aus- und umgestiegen.
Der Stadtführer barrierefreies Bremen ist eine Datenbank für Menschen mit Beeinträchtigungen. Sie liefert verlässliche Daten zur Zugänglichkeit und Nutzbarkeit vieler Einrichtungen in Bremen. Auch unsere Dienststellen der Justiz sind dort zu finden. Schauen Sie doch einmal vorbei und finden Sie Informationen zu Eingängen, Haltestellen, Aufzügen, Toiletten und vielem mehr.