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Berufe in der Bremer Justiz

Die Justiz als dritte Gewalt im Staat bietet eine Reihe von interessanten und vielseitigen Tätigkeiten. Neben den klassischen Berufen wie Richter und Staatsanwalt gehören dazu viele andere Professionen einschließlich der Tätigkeit im Justizvollzug.

Bild zeigt Richterinnen und Richter im Justizzentrum Am Wall

Den Richterinnen und Richtern ist nach der Verfassung die Rechtsprechung anvertraut, die durch die Bundesgerichte und die Gerichte der Länder ausgeübt wird. Richterinnen und Richter sind sachlich und persönlich unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Die Besoldung erfolgt nach der Besoldungsordnung R (ab Besoldungsgruppe R 1).
Einstellungsvoraussetzung ist die Befähigung zum Richteramt entsprechend den Vorschriften des Deutschen Richtergesetzes. Sie wird durch das erfolgreiche Absolvieren eines rechtswissenschaftlichen Universitätsstudium sowie eines sich daran anschließenden zweijährigen Vorbereitungsdienstes (Referendariat) erworben. Weitere Einzelheiten zur Ausbildung finden Sie auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen im Bereich Informationen / Justizprüfungsamt.

Das Verfahren zur Einstellung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten ist in einer Allgemeinen Verfügung des Senators für Justiz und Verfassung geregelt, die hier abgerufen werden kann:
Allgemeine Verfügung des Senators für Justiz und Verfassung vom 20.12.2007 – 5112/2 – (pdf, 28.2 KB)
Falls entsprechende Stellen zu besetzen sind, werden die Ausschreibungen unter www.karriere.bremen.de sowie im Beiblatt zum Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht.

Das Bild zeigt einen Staatsanwalt

Den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten obliegt die Strafverfolgung. Sie leiten das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, erheben die Anklage und vertreten sie in der Hauptverhandlung vor Gericht. Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte unterliegen dem Legalitätsprinzip; das bedeutet sie sind nach der Strafprozessordnung verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, soweit zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte unterliegen der Weisungsbefugnis ihrer Vorgesetzten.
Einstellungsvoraussetzung ist wie für die Richterinnen und Richter die Befähigung zum Richteramt. Auch die Besoldung erfolgt in gleicher Weise wie für die Richterinnen und Richter nach der Besoldungsordnung R.
Das Verfahren zur Einstellung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten ist in einer Allgemeinen Verfügung des Senators für Justiz und Verfassung geregelt, die hier abgerufen werden kann:
Allgemeine Verfügung des Senators für Justiz und Verfassung vom 20.12.2007 – 5112/2 – (pdf, 28.2 KB)
Falls entsprechende Stellen zu besetzen sind, werden die Ausschreibungen unter www.karriere.bremen.de sowie im Beiblatt zum Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht.

Das Bild zeigt einen Amtsanwalt

Die Amtsanwältinnen und Amtsanwälte sind als Beamtinnen und Beamte des gehobenen Justizdienstes in den Staatsanwaltschaften tätig. Sie sind anstelle der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte für die Strafverfolgung und die Vertretung der Staatsanwaltschaft vor Gericht in den Verhandlungen der (Einzel-)Strafrichter bei den Amtsgerichten zuständig. Die Amtsanwältinnen und Amtsanwälte erhalten eine Besoldung nach der Besoldungsordnung A (Besoldungsgruppen A 12 bis A 13 einschl. Amtszulage).
Voraussetzung für die Berufung als Amtsanwältin oder Amtsanwalt ist die bestandene Rechtspflegerprüfung und das erfolgreiche Absolvieren einer 15-monatigen Zusatzausbildung. Die Zulassung zu dieser Zusatzausbildung erfolgt für das Land Bremen durch die Generalstaatsanwältin in Bremen.

Das Bild zeigt eine Rechtspflegerin

Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind als Beamtinnen und Beamte des gehobenen Justizdienstes in vielen verschiedenen Rechtsgebieten in den Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Haupteinsatzgebiet ist die sog. freiwillige Gerichtsbarkeit bei den Amtsgerichten. Daneben sind sie für die Aufgaben der Strafvollstreckung bei den Staatsanwaltschaften zuständig und werden darüber hinaus mit Managementaufgaben in der Leitung von Gerichten und Staatsanwaltschaften betraut.
Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger werden nach der Besoldungsordnung A besoldet (Besoldungsgruppen A 9 bis A 13 einschl. Amtszulage).
Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger durchlaufen eine dreijährige Ausbildung (Fachhochschulstudium). Die Einstellung von Auszubildenden wird für das Land Bremen durch das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen vorgenommen. Voraussetzung für die Einstellung als Auszubildende/r, die regelmäßig im Spätsommer eines Jahres vorgenommen wird, ist die Hochschul- oder Fachhochschulreife. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen zur Ausbildung Diplom-Rechtspflegerinnen und -Rechtspfleger.

Die Aufgaben der Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer sind auf der Homepage Soziale Dienste der Justiz unter der Rubrik Unsere Aufgaben dargestellt. Voraussetzung für eine Tätigkeit in diesem Berufsfeld ist ein Studium des Sozialwesens mit anschließendem einjährigem Praktikum zur Erlangung der staatlichen Anerkennung. Die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer erhalten als Angestellte eine Vergütung nach den tarifrechtlichen Vorschriften (TV-L) bzw. ggf. im Beamtenverhältnis eine Besoldung nach der Besoldungsordnung A (Besoldungsgruppen A 9 bis A 13).

Die Justizfachangestellten sind in den Service-Einheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften tätig. Sie nehmen büroorganisatorische, rechtsanwendende und sachbearbeitende / verwaltende Aufgaben (insbesondere als sogenannte Urkundsbeamte der Geschäftsstelle) wahr und arbeiten eng mit den Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, Amtsanwältinnen und Amtsanwälten sowie den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern zusammen. Sie rechnen z. B. auch die Kosten der gerichtlichen Verfahren ab.
Die Justizfachangestellten erhalten eine Vergütung nach den tarifrechtlichen Vorschriften (TV-L). Die Beamtinnen und Beamten dieser Berufsgruppe werden nach der Besoldungsordnung A besoldet (Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 einschließlich Amtszulage).
Die Justizfachangestellten durchlaufen eine dreijährige Ausbildung. Die Einstellung von Auszubildenden wird für das Land Bremen durch das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen vorgenommen. Einstellungsvoraussetzung ist der Realschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand. Termin für die Einstellung ist regelmäßig im Spätsommer eines Jahres. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen unter Informationen / Justizfachangestellte .

Eine Einstellung als Auszubildender im Beamtenverhältnis für den mittleren Justizdienst wird im Land Bremen gegenwärtig nicht vorgenommen.

Das Bild zeigt einen Gerichtsvollzieher

Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt (ehemals mittlerer Dienst) und selbständig mit der Zwangsvollstreckung von zivilgerichtlichen Urteilen und sonstigen Vollstreckungstiteln betraut. Sie führen insbesondere die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen einschließlich der Versteigerungen durch und nehmen die eidesstattlichen Versicherungen der Schuldner ab. Dienstvorgesetzte der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind die Leiterinnen und Leiter der Amtsgerichte. Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind aber räumlich nicht bei den Amtsgerichten untergebracht, sondern unterhalten ein eigenständiges Büro.
Voraussetzung für die Ernennung als Gerichtsvollzieherin oder Gerichtsvollzieher ist die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Justizfachangestellte/r oder eine sonstige adäquate Berufsausbildung insbesondere im juristischen oder kaufmännischen Bereich sowie eine 18-monatigen Zusatzausbildung.
Die Zulassung zu dieser Zusatzausbildung erfolgt für das Land Bremen durch das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen.

Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher werden nach der Besoldungsordnung A besoldet (Besoldungsgruppen A 8 bis A 9 einschließlich Amtszulage). Sie erhalten daneben eine Erstattung ihrer Bürokosten und sonstiger Auslagen sowie einen Anteil an den vereinnahmten Gebühren.

Die Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister sind Beamte der Laufbahngruppe 1, erstes Einstiegsamt (ehemals einfacher Dienst). Sie sind für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung bei den Gerichten verantwortlich, insbesondere für die Sicherung der Hauptverhandlungen und sonstigen Sitzungen der Gerichte einschließlich der Vorführung und Beaufsichtigung von Gefangenen. In der Gerichtseingangsstelle erteilen sie Auskünfte an Besucher und führen ggf. Einlasskontrollen durch. Sie sind darüber hinaus auch für den Postbetrieb und Aktentransport zuständig.
Einstellungsvoraussetzung sind der Hauptschulabschluss sowie eine gute körperliche Verfassung. Vor der Verbeamtung erfolgt in der Regel eine Einstellung als Justizangestellte/r. Einstellungsbehörde ist für das Land Bremen das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen.
Die Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister werden nach der Besoldungsordnung A besoldet (Besoldungsgruppen A 4 bis A 7). Hierzu gehören auch spezifische Zulagen.

Beamtinnen und Beamte im Justizvollzugsdienst unterstützen die Gefangenen dabei, künftig ein Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten führen zu können, und gewährleisten in einer Justizvollzugsanstalt den sicheren Strafvollzug.

Mit Beginn der Ausbildung werden die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Hauptsekretäranwärterin bzw. zum Hauptsekretäranwärter im Justizvollzugsdienst ernannt. Die Ausbildung erfolgt im zweijährigen Vorbereitungsdienst und schließt mit der entsprechenden Laufbahnprüfung ab.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und festgestellter Eignung erfolgt bei einem weiteren Verwendungsbedarf die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe mit der Besoldungsgruppe A 8. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Nach Feststellung der Bewährung kann die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfolgen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Justizvollzugsanstalt Bremen unter Karriere.